Unser Sozialdienst steht bei Bedarf allen Patienten zur Verfügung, die sich in unserer stationären Behandlung befinden.
Besonders im Zusammenhang mit einer schwerwiegenden Erkrankung stellen sich unter Umständen auch Fragen bezüglich sozialrechtlicher Ansprüche wie Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse sowie Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige und Leistungen für Schwerbehinderte.
Das Leistungsspektrum der verschiedenen Sozialversicherungsträger ist vielfältig aber auch unübersichtlich. Um Leistungsansprüche durchzusetzen braucht es daher oft professionelle Unterstützung.
Unser Sozialdienst berät individuell und hilft bei der entsprechenden Antragsstellung.
Umfassendes Informationsmaterial zu Themen wie Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung liegen für unsere Patienten bereit.
Ein besonderes Leistungsmerkmal unserer Klinik ist das Case Management.
Es handelt sich dabei um ein mehrstufiges Handlungskonzept, welches in verschiedenen Humandiensten in Deutschland mehr und mehr Anwendung findet.
Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass Patienten nach ihrem stationären Aufenthalt in der BioMed Klinik eine optimierte und effiziente Unterstützung erhalten um ihre komplexe Problemlage bewältigen zu können.
Um den Unterstützungsbedarf eines Patienten zu beurteilen, werden im ersten Schritt interdisziplinäre Informationen über die individuelle Bedarfslage, sowie über das soziale Umfeld des Patienten erfasst und analysiert.
Gemeinsam mit dem Patienten wird anschliessend ein Plan erstellt, welche Massnahmen für seine optimale Versorgung umzusetzen sind. Im Fokus des Case Managers stehen dabei die Interessen des Patienten und seiner Angehörigen. Diese Interessen wird er in anwaltschaftlicher Rolle vertreten und seine Ansprüche vermitteln, verhandeln und durchsetzen.
Noch während des stationären Aufenthaltes organisiert der Case Manager die nötigen Abläufe und koordiniert zwischen Kostenträgern und externen Dienstleistern.
Somit ist am Entlasstag aus der Klinik die weitere Versorgung sichergestellt.
Definition der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management von 2010: "Case Management ist eine Verfahrensweise in Humandiensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentsprechend im Einzelfall eine nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen. Der Handlungsansatz ist zugleich ein Programm, nach dem Leistungsprozesse in einem System der Versorgung und in einzelnen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens effektiv und effizient gesteuert werden können"
Entsprechend dem Rahmenvertrag nach §39 Abs 1a SGB V wird in unserem Haus ein standardisiertes Entlassmanagement umgesetzt. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem angefügten Dokument